Das war mir nicht klar,...
Na, wenn ich mal wieder ein bisschen mehr Zeit habe, werde ich mich drum kümmern. Was wäre da zu machen?
Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der
Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den
Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt,
kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des
Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück
darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem
Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft
macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine
Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von
deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt
wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine
Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine
Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus
kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und
gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere
Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf
nachfordern.
O Gott, ogottogott...Hat das irgendwer von euch schon gemacht? Vielleicht hätte man sich statt über ein neues Bleiberecht und Zuwanderungsgesetz für "Geduldete" eher mal Gedanken über ein Gesetz machen sollen, das sich mit Einheimischen beschäftigt, die sich eher als Zugewanderte oder Geduldete fühlen...Und wenn ich dann nur "Geduldeter" bin, gilt dann auch §60a AufenthG ?
Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen
deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche
behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem
Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen
Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde,
Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.).
Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit
(Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die
Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt
25,00 €.
Und was bitte ist eine "Heimatauskunftsstelle"??? Hilft mir doch mal jemand!!